Winterreifenpflicht in Italien
Erfahren Sie, welche Bestimmungen zur Winterreifenpflicht in Italien gelten. Vorsicht: Das kann von Region zu Region unterschiedlich sein. Wir haben alle Infos für Ihre Autoreise bei Winterreifenpflicht in Italien.
Warum die Winterreifenpflicht in Italien so kompliziert ist
Wann besteht Winterreifenpflicht in Italien?
Welche Bestimmungen gelten für Spikereifen in Italien?
- Spikereifen dürfen nur zwischen dem 15. November und 15. März eingesetzt werden
- Wenn Sie Spikereifen verwenden möchten, müssen Sie diese auf alle Räder aufziehen. Dazu zählen neben den Rädern Ihres Autos auch alle weiteren Räder, zum Beispiel die eines Anhängers
- Für Autos mit Spikereifen gelten andere Tempolimits: 90km/h auf Landstraßen, 120km/h auf der Autobahn
Wie in vielen anderen Ländern gilt die Winterreifenpflicht in Italien (Südtirol ausgeschlossen) nur bei tatsächlich winterlichen Straßenbedingungen. Solange Sie in Italien also nicht in Eis, Schnee- oder Reifglätte geraten, dürfen Sie zwischen Oktober und April mit Sommerreifen am Straßenverkehr teilnehmen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen trotzdem, in dieser Zeit mit Winterreifen zu fahren: Denn damit haben Sie bei kälteren Temperaturen mehr Kontrolle über Ihr Fahrzeug als mit Sommerreifen – von der Winterreifenpflicht in Italien mal ganz abgesehen. Eine wichtige Sache sollten Sie allerdings im „Wechselmonat“ Oktober beachten: Falls Sie schon vor dem 15. Oktober auf Winterreifen wechseln, um der Winterreifenpflicht in Italien nachzukommen, dann sollten Sie die Winterreifen eine wichtige Eigenschaft besitzen. Welche das ist, hängt mit einem weit verbreiteten Gerücht zusammen – dem Gerücht über das Winterreifenverbot in Italien.
Das Top-Gerücht: Gibt es wirklich ein Winterreifenverbot in Italien?
Winterreifen
Die 3 wichtigsten Informationen zur Winterreifenpflicht in Italien
- Der Zeitraum
Faustregel: Vom 15. Oktober bis 15. April mit Winterreifen nach Italien
- Winterreifenpflicht ist in Italien Sache der Provinzen
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen
- Vorsicht mit Winterreifen im Sommer
Zwischen dem 15. Mai und 14. Oktober dürfen Sie nur Winterreifen verwenden, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit mindestens der Ihres Autos entspricht.
Wie regelt Italien die Winterreifenpflicht in einzelnen Provinzen?
Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch über die Winterreifenpflicht in anderen Ländern – zum Beispiel Deutschland und Österreich.