Wie in vielen anderen Ländern gilt die Winterreifenpflicht in Italien (Südtirol ausgeschlossen) nur bei tatsächlich winterlichen Straßenbedingungen. Solange Sie in Italien also nicht in Eis, Schnee- oder Reifglätte geraten, dürfen Sie zwischen Oktober und April mit Sommerreifen am Straßenverkehr teilnehmen. Aus Sicherheitsgründen empfehlen wir Ihnen trotzdem, in dieser Zeit mit Winterreifen zu fahren: Denn damit haben Sie bei kälteren Temperaturen mehr Kontrolle über Ihr Fahrzeug als mit Sommerreifen – von der Winterreifenpflicht in Italien mal ganz abgesehen. Eine wichtige Sache sollten Sie allerdings im „Wechselmonat“ Oktober beachten: Falls Sie schon vor dem 15. Oktober auf Winterreifen wechseln, um der Winterreifenpflicht in Italien nachzukommen, dann sollten Sie die Winterreifen eine wichtige Eigenschaft besitzen. Welche das ist, hängt mit einem weit verbreiteten Gerücht zusammen – dem Gerücht über das Winterreifenverbot in Italien.
Faustregel: Vom 15. Oktober bis 15. April mit Winterreifen nach Italien
Informieren Sie sich vor Reiseantritt über eventuelle Sonderregelungen
Zwischen dem 15. Mai und 14. Oktober dürfen Sie nur Winterreifen verwenden, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit mindestens der Ihres Autos entspricht.
Informieren Sie sich vor Reiseantritt auch über die Winterreifenpflicht in anderen Ländern – zum Beispiel Deutschland und Österreich.