Auf dünnem Eis: Wo Ganzjahresreifen erlaubt sind
Dank ihrer besonderen Profilstruktur und Materialmischung sind Ganzjahresreifen erlaubt, weil sie einen Kompromiss zwischen Sommer- und Winterreifen bieten. Ihr Gummi ist weder zu hart noch zu weich, um sich auf verschiedene Temperaturen einzustellen. Das funktioniert tadellos – das ganze Jahr über. Rechtlich betrachtet, sind Ganzjahresreifen Winterreifen daher gleichgestellt und erlaubt. Allerdings nur, wenn sie zumindest die Beschriftung M + S (Matsch und Schnee) aufweisen. Doch erst mit dem Schneeflocken- oder Alpinsymbol, das die großen Reifenhersteller eingeführt haben, wird die besondere Eignung für hochwinterliche Straßenverhältnisse bescheinigt.
Relativ großzügig wird in Deutschland und Italien die Mindestprofiltiefe im Winter mit 1,6 mm angesetzt. In Österreich und Frankreich sieht man es dagegen deutlich strenger: Als fahrtauglich gilt ein Profil dort erst ab 4,0 mm. Alles darunter ist nicht erlaubt. Solche Probleme und damit verbundene Bußgelder oder gar Strafverfahren können Sie sich relativ einfach ersparen: Indem Sie rechtzeitig vorsorgen und nur mit Ganzjahresreifen fahren, deren Profil erlaubt ist, sich also nicht unterhalb des Mindestwerts bewegt.
Und wie sieht es zu Hause aus?
- Winterreifenpflicht: Das sind die regionalen Unterschiede
- Österreich: 1. Nov. – 15. Apr. bei Schnee. Profil ab 4,0 mm erlaubt
- Schweiz: keine Pflicht, aber Bußgelder bei Verkehrsbehinderung
- Italien: regional unterschiedlich, oft 15. November. – 15. April.
- Frankreich: situationsabhängig, keine generelle Pflicht. Mindestprofil 3,5 mm