Auch abseits von Gebirgen und Winterurlaub kann es in Deutschland mal zu Glatteis, Schneematsch und rutschigen Straßen kommen. In dem Fall greift die „situative Winterreifenpflicht“. Das heißt: In solch einer Situation sind nur ordnungsgemäße Ganzjahresreifen oder Winterreifen erlaubt, andernfalls droht ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Wenn Sie Ihr Auto allerdings nicht bewegen und es nur irgendwo geparkt steht, wären theoretisch sogar Sommerreifen erlaubt. Ihre Mobilität ist dann allerdings erheblich eingeschränkt. Aus diesen Gründen können wir Ihnen als Fazit mit auf den Weg geben: Mit Reifen guter Qualität und Profiltiefe sind Sie im Winter ordentlich ausgerüstet – ob Ganzjahresreifen oder Winterreifen. Erlaubt ist beides. Und damit Sie keine eiskalte Überraschung in Ihrer Skiregion erleben, sehen Sie hier noch einmal knapp zusammengefasst, unter welchen Bedingungen Ganzjahresreifen erlaubt sind. Einen erholsamen nächsten Winterurlaub!
- Winterreifenpflicht: Das sind die regionalen Unterschiede
- Österreich: 1. Nov. – 15. Apr. bei Schnee. Profil ab 4,0 mm erlaubt
- Schweiz: keine Pflicht, aber Bußgelder bei Verkehrsbehinderung
- Italien: regional unterschiedlich, oft 15. November. – 15. April.
- Frankreich: situationsabhängig, keine generelle Pflicht. Mindestprofil 3,5 mm